Die Preisexplosion bei vielen Energieträgern im vorigen Jahr hat die Bundesregierung gezwungen, mehrere Hilfs- und Entlastungspakete zur Verfügung zu stellen. Nachdem Erdgas- und Strompreise durch Preisbremsen gedeckelt sind, folgt nun auch die staatliche Unterstützung für die nicht leitungsgebundenen Energieträger.
Anders als bei den Strom- und Erdgasbremsen müssen die Nutzer hier aber selbst aktiv werden. Da der Anspruch auf Auszahlung an einige Bedingungen und eine feste Berechnungsformel geknüpft ist, können Sie mit unserem Rechner schnell und einfach ermitteln, ob sich der Antrag für Sie lohnt.
Was wird erstattet?
Um den Zuschuss zu erhalten, muss sich der Preis in 2022 für Ihren Energieträger (Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks) gegenüber dem Referenzpreis von 2021 mindestens verdoppelt haben.
Diese Differenz müssen Sie aber weiterhin selbst tragen. Erst der Betrag, der über diese Verdopplung hinaus geht, spielt für den Zuschuss eine Rolle. Von diesem Mehrbetrag werden 80% erstattet.
Weitere Fakten
Referenzpreise für 2021
Die von Bund und Ländern ermittelten Referenzpreise für 2021, lauten wie folgt:
Spezifika der Länder
Aktuell ist Berlin in Sachen Konditionen die einzige Ausnahme.
Restliche Bundesländer