Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende, diese AGB abändernde Vereinbarungen der Firma Busser Brennstoffe gegenüber Unternehmern gehen diesen Bestimmungen vor, sofern sie von ihnen abweichen.

II. Geltungsbereich

Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere AGB zugrunde. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

III. Beschaffenheit der Ware

Die Beschaffenheit der gelieferten Ware entspricht den allgemeinen handelsüblichen DIN-Normen. Alle Muster, Proben, Mitteilungen von Analysedaten geben unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware. Abweichungen im handelsüblichen Rahmen sind zulässig.
Die Lieferung und Abrechnung von Heizöl und Dieselkraftstoff erfolgen temperaturkompensiert auf der Basis von 15°C gemäß der 2. Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom 21. Juni 1994.

IV. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.
Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen und die Bezahlung leisten zu können.

Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Rohstofferschöpfung, oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind, berechtigen uns zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen.
Negative Auskünfte zur Bonität des Käufers berechtigen ebenfalls zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen.

Irgendwelche Rechte kann der Käufer hieraus nicht ableiten.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung oder das Nichtzustandekommen des Vertrages unverzüglich informiert.

Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Bei einer Sammelbestellung von Heizöl oder Dieselkraftstoff haften die Teilnehmer gesamtschuldnerisch. Das heißt, wenn ein Abnehmer die Rechnung nicht begleicht, müssen die Anderen dafür aufkommen.

V. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Wird die Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Ware, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.

Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten beziehen wir über Das Datenhaus Ernst &
Co. GmbH, Am Finkenschlag 1, 85757 Karlsfeld.“

Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines
Vertragsverhältnisses können Ihre Anschriftendaten zur Berechnung eines
Wahrscheinlichkeitswertes (sog. Scorewert / Risikoindex) auf Basis eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens verwendet werden. Den betreffenden Scorewert / Risikoindex berechnen wir nicht selbst, sondern beziehen diesen entweder von der accumio finance service gmbh, Eppelheimer Strasse 13, 69115 Heidelberg oder von der Deltavista GmbH, Freisinger Landstrasse 74, 80939 München. Soweit ein Scorewert / Risikoindex Gegenstand eines Auskunftsverlangens bildet, werden Sie hiermit an die accumio finance service gmbh, Niederlassung Hannover, Customer Care Services Center, Stichwort: - Selbstauskunft Auskunftei -, Postfach 11 02 54,D-30099 Hannover bzw. die Deltavista GmbH, Freisinger Landstrasse 74, 80939 München verwiesen. Gerne informieren wir Sie darüber, von welchem der vorbezeichneten Unternehmer der jeweilige Sie betreffende Scorewert / Risikoindex stammt.“

VI. Widerrufs- und Rückgaberecht

Für Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nach § 312g Abs.2 Nr. 8 BGB Deutschland, da der Preis der Ware von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer (Heizölhändler) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.

Für gewerblich handelnde Käufer besteht generell kein Widerrufsrecht.

VII. Kaufpreis, Zahlung

Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Dem Kaufpreis wird der gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuersatz zugeschlagen.

Die Kosten der Versendung bzw. der Anlieferung sind im Kaufpreis enthalten.
Bei der Betankung von Baustellen und Baumaschinen wird entgegen Nr. VII, Satz 3 eine Anfahrpauschale fällig, sofern die Abnahmemenge für eine Lieferstelle unter 800 Liter liegt.
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Lieferung zahlbar. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können.
Die Rechnungserteilung erfolgt am Tage des Versandes und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Maßgeblich für die Fristen ist ausschließlich das Rechnungsdatum.

Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung zu leisten. Bei bargeldloser Zahlung ist in
jedem Fall der Zeitpunkt der Gutschrift auf einem unserer Konten maßgebend.

Sollten durch den Käufer geleistete Zahlungen oder ein vereinbarter Bankeinzug durch die ausführende Bank zurückgebucht werden, so gehen die hierdurch entstandenen zusätzlichen Kosten zu Lasten des Käufers. Neben den von der jeweiligen Bank einbehaltenen Buchungsgebühren werden dem Käufer in jedem Falle 5,-€ Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Skontoabzüge bedürfen grundsätzlich einer gesonderten Vereinbarung. Sofern sie vereinbart wurden, sind sie grundsätzlich nur zulässig, wenn alle älteren fälligen Rechnungen bezahlt sind. Skontoabzüge werden nur bei Gutschrift auf einem unserer Bankkonten innerhalb der vereinbarten Skontofristen anerkannt. In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne  Verrechnungsbestimmung festzusetzen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Käufers gutzuschreiben sind.

Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig. Dies gilt auch für andere beiderseits noch nicht voll erfüllte Kaufverträge. In den Fällen des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Es bleibt uns weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig sind oder durch uns anerkannt wurden.

Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig.

Bei Überschreitung der Fälligkeitsdaten unserer Rechnungen berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe banküblicher Kreditzinsen, mindestens jedoch 1% pro Monat. Der Käufer kommt in Verzug, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf.

VIII. Lieferung

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch wenn die Versandkosten im Einzelfall von uns übernommen werden.

Die Art der Versendung steht in unserem Ermessen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Transportversicherung auf Kosten des Käufers abzuschließen.

Lieferfristen und Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Bei größeren Aufträgen sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

Die Lieferung erfolgt nur bei Bereitstellung technisch zulässiger, mangelfreier Tankanlagen.
Sofern die Lieferung Leihgebinde umfasst, bleiben diese im Eigentum des Verkäufers. Die Leihgebinde dürfen nur zur Lagerung der vom Verkäufer gelieferten Ware verwendet werden. Die Lagerung aller überlassenen Leihgebinde erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Käufers.

Dieser haftet auch für das Risiko gegenüber Dritten. Der Käufer ist für die Einhaltung der gesetzlich geforderten Lagerbedingungen für brennbare und wassergefährdende Stoffe verantwortlich.

IX. Annahmeverzug

Der Übergabe im Sinne von Nr. VIII dieser Bestimmung steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.
Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Dem Annahmeverzug steht es gleich, wenn aufgrund der Bereitstellung einer technisch nicht zulässigen, mangelfreien Tankanlage die Befüllung nicht erfolgen darf.

X. Gewährleistung

Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung vereinbart.

Unbeschadet dessen kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen

Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

Der Kunde muss uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.

Wurde der Kunde durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel rechtzeitig angezeigt hat.

XI. Garantien

Garantien im Rechtsinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

XII. Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

XIII. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.