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Neue Öl-Heizungen in Hochwassergebieten verboten - Hochwasserschutzgesetz II (19.05.2017)

Neue Öl-Heizungen in Hochwassergebieten verboten - Hochwasserschutzgesetz IIHochwasserschutz - Bundestag beschließt Hochwasserschutzgesetz II

Bundesumweltministerin Hendricks:“Wir können Hochwasser nicht verhindern, aber wir können uns besser davor wappnen“.

Künftig dürfen in von Hochwasser bedrohten Regionen keine neuen Ölheizungen mehr installiert werden. Vorhandene Heizsysteme müssen hochwassersicher gemacht werden. Das besagt das neue Hochwasserschutzgesetz II, das der Bundestag verabschiedet hat.
Danach sind neue Öl-Heizungen künftig dann verboten, wenn es eine Alternative zu vertretbaren Kosten gibt. Bestehende Anlagen müssen in sogenannten Überschwemmungsgebieten innerhalb von fünf Jahren gesichert werden.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Das zweite Hochwasserschutzgesetz ist ein guter Kompromiss. Wir fördern damit hochwasserangepasstes Bauen und private Vorsorge, um Schäden durch künftige Hochwässer vorzubeugen.“

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