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Das ändert sich 2021 für Autofahrer, Reisende und Co. (09.12.2020)

Teurer Sprit, neue Zulassungsnormen und härtere Strafen für Gaffer

Das ändert sich 2021 für Autofahrer, Reisende und Co.

Im Jahr 2021 kommen viele Neuerungen und Änderungen auf Autofahrer und Reisende zu. Der ADAC hat die wichtigsten Änderungen rund um Mobilität zusammengefasst.

Ab Januar wird durch ein neues Gesetz zum Klimaschutz das Tanken teurer. Um fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger und klimafreundlichere Alternativen wie E10 noch attraktiver zu machen, steigen die Preise für Diesel und Super-Benzin. Auch für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar neu zugelassen werden, gibt es Änderungen: Für Autos mit hohem Spritverbrauch steigt die Kfz-Steuer. Bei Pkw dürfen nur noch Fahrzeuge zugelassen werden, die die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM erfüllen. In der Klasse L (vor allem Motorräder) sind nur noch Euro-5 Modelle zulassungsfähig.

Bereits bei einer Erstzulassung ab dem 21. Dezember dieses Jahres müssen Radios mit dem digitalen Standard DAB+ ausgestattet sein. Seit dem 1. Dezember gilt die Reform des Wohn-Eigentums-Gesetzes. Dadurch werden die Rahmenbedingungen zur Installation einer Ladeeinrichtung für E-Autos in Mehrfamilienhäusern erleichtert. Um Pendler zu entlasten steigt zum Jahresbeginn die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer der einfachen Arbeitswegstrecke von 30 auf 35 Cent pro Kilometer.

Gaffern drohen ab nächstem Jahr höhere Strafen: Nicht nur das Filmen und Fotografieren von Verletzten, sondern ab Januar auch das von Toten wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Wer eine Drohne ab 500 Gramm MTOM (die noch keine CE-Zertifizierung haben) besitzt, braucht ab Jahresbeginn einen großen Drohnenführerschein. Sonst ist der Drohnenflug verboten. Günstigere Autoersatzteile ermöglicht eine sogenannte Reparaturklausel im „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“. Dies hat zur Folge, dass freie Ersatzteilhändler künftig mit Automobilherstellern und deren Original-Ersatzteilen konkurrieren dürfen. Dadurch können sichtbare Ersatzteile wie Kotflügel, Motorhauben oder Scheinwerfern, deren Design nach dem Inkrafttreten angemeldet wird, im freien Teilehandel günstiger werden.

Quelle: ADAC

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